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   VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388   

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VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388 (https://dejure.org/2014,41378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2014 - 22 CE 14.2388 (https://dejure.org/2014,41378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 22 CE 14.2388 (https://dejure.org/2014,41378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von auf einem Grundstück gelagerten Abfällen; Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds nach Ablauf der letztmalig verlängerten Vornahmefrist; unzureichende Befolgung der Verpflichtung aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 326
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 17.05.2011 - 20 CS 11.907

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; hinreichende Bestimmtheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388
    Maßgebend ist dabei der objektive Erklärungswert der heranzuziehenden Begründung (BayVGH, B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907 - Rn. 5 f. m.w.N.).

    Eine Aussortierung ist daher, soweit sie der Abfallbesitzer nicht selbst vornimmt, im Rahmen des zwangsweisen Vollzugs der Beseitigungsanordnung möglich (BayVGH, B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907 - Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09

    Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen bei Abstellen unter freiem Himmel

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388
    Eine solche Lagerung führt regelmäßig zu Substanzschäden, die bei erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder seiner Teile - sofern sie überhaupt noch möglich ist - erhebliche und unwirtschaftliche Reparaturaufwendungen erfordern (vgl. OVG Rh-Pf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - NVwZ 2009, 1508/1509), so dass eine neue Verwendung gerade nicht unmittelbar an die Stelle des aufgegebenen alten Verwendungszwecks tritt.
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991

    Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung

    Maßgebend ist dabei der objektive Erklärungswert der heranzuziehenden Begründung (BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - NVwZ-RR 2015, 326, juris; B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907 - juris).

    Es ist dann Sache des Klägers als Abfallbesitzer, die konkrete Gebrauchsfähigkeit einzelner Gegenstände darzulegen (BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - NVwZ-RR 2015, 326, juris).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    b) Einwendungen gegen die Vollstreckung i.S. von Art. 21 VwZVG, die erst nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheids entstanden sind, sowie Gründe gem. § 22 VwZVG sind nicht ersichtlich und wurden von der Antragstellerin nicht geltend gemacht (zum Eilrechtsschutz über § 123 VwGO in diesen Fällen vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 21.10.2010 - 15 CS 10.1243 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris; B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris).
  • VG München, 03.12.2015 - M 17 K 15.4370

    Beseitigung und Entsorgung seit Jahren widerrechtlich abgelagerter Abfälle bei

    Der bestandskräftige Bescheid vom 19. September 2013 ist überdies - gemessen an den Anforderungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 12.4.1999 - 20 B 98.3564 - juris Rn. 17; B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907; BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 14ff.) - hinreichend bestimmt (Art. 37 BayVwVfG) und damit auch vollstreckbar.

    Maßgebend ist dabei der objektive Erklärungswert der heranzuziehenden Begründung (BayVGH, B.v. 18.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 14ff.; B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907 - Rn. 5 f. m. w. N.).

    Eine Aussortierung ist daher, soweit sie der Abfallbesitzer nicht selbst vornimmt, im Rahmen des zwangsweisen Vollzugs der Beseitigungsanordnung möglich (BayVGH, B.v. 18.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 14ff.; B.v. 17.5.2011 - 20 CS 11.907 - Rn. 6).

  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Ein neuer Verwendungszweck tritt nicht "unmittelbar" an die Stelle des alten Verwendungszweckes, wenn abgemeldete Fahrzeuge gelagert werden, ohne dass eine Wiederverwendung ernsthaft beabsichtigt ist und entsprechende Schritte unternommen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Vielmehr darf bei Zweifeln über die Reichweite eines Bescheidstenors auch die Bescheidsbegründung zu seiner Auslegung herangezogen werden; es genügt, wenn sich die Bestimmtheit der Regelung allein aus der Begründung, nicht aber aus dem verfügenden Teil des Verwaltungsakts ergibt (BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - NVwZ-RR 2015, 326, juris - Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 01.03.2021 - Au 9 S 20.2585

    Abfallbeseitigungsanordnung wegen im Freien gelagerter Altfahrzeuge

    (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 25).
  • VG Minden, 14.02.2018 - 11 K 1308/17
    vgl. zur Abfalleigenschaft von Fahrzeugen: BayVGH, Beschlüsse vom 08.12.2014 - 22 CE 14.2388, juris Rn. 25 ff und vom 13.03.2013, 20 ZB 13.8, juris Rn. 5 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09, juris Rn. 6 ff.; VG München, Urteil vom 30.08.2016 - M 17 K 15.3371 -, juris Rn. 29 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 B 32/02, juris Rn. 13 ff.
  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
    Es widerspricht der Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, welches langfristig erhalten bleiben soll, dauerhaft ungeschützt sämtlichen Witterungseinflüssen auszusetzen, weil dies regelmäßig das Risiko erheblicher irreparabler Substanzschäden und eines Wertverfalls begründet und erhebliche und unwirtschaftliche Reparaturaufwendungen erforderlich machen kann, vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 22 CE 14.2388 -, juris Rn. 25.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44360
OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14 (https://dejure.org/2014,44360)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2014 - 2 Bs 214/14 (https://dejure.org/2014,44360)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 2 Bs 214/14 (https://dejure.org/2014,44360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schutz eines Denkmals in Hamburg auch ohne Eintragung in die Denkmalliste (sog. ipsa-lege-System); Anordnung der vorläufigen Einstellung von Arbeiten am Denkmal vor Aufnahme in die Denkmalliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schutz eines Denkmals in Hamburg auch ohne Eintragung in die Denkmalliste (sog. ipsa-lege-System); Anordnung der vorläufigen Einstellung von Arbeiten am Denkmal vor Aufnahme in die Denkmalliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Denkmal - auch ohne Liste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Denkmalschutz für ein Gebäudeensemble

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Denkmalrechtlicher Ensemblebegriff erfordert Bezogenheit mehrerer baulicher Anlagen aufeinander

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Denkmalrechtlicher Ensemblebegriff erfordert Bezogenheit mehrerer baulicher Anlagen aufeinander

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 326
  • ZfBR 2015, 393
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14
    Entscheidend ist die Verbindung der einzelnen Objekte durch eine übergreifende Komponente oder Idee bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal, die bzw. das der eigentliche "Träger der geschichtlichen Botschaft" des Ensembles ist (so grundlegend OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, NordÖR 2007, 498, 500 zum Ensemblebegriff des § 2 Nr. 2 DSchG a.F., der vom Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 DSchG übernommen worden ist, siehe Bü-Drs. 20/5703 S. 15).

    Denn die für den Ensemblebegriff maßgebliche Bezogenheit der mehreren baulichen Anlagen aufeinander kann sich auch aus ihrer Entstehungsgeschichte ableiten, was sich aus der geschichtlichen Bedeutung, die ein übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., 499), unmittelbar ergibt.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, dass dieser Aussagewert der beiden Gebäude nicht selbsterklärend ist, d.h. an den Gebäuden nicht unmittelbar abgelesen werden kann (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O., 500).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14
    Es besteht kein Grund, wie das Verwaltungsgericht, den denkmalrechtlichen Ensemblebegriff so zu verengen, dass die baulichen Anlagen, die ein Ensemble bilden sollen, verbindende, einheitsstiftende Merkmale hinsichtlich der Bauform oder bestimmter Gestaltungselemente aufweisen müssen (so aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.5.2012, OVG 2 S 13.12, juris Rn. 15; Urt. v. 8.11.2006, BauR 2007, 694, 695).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) wegen Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14
    Es besteht kein Grund, wie das Verwaltungsgericht, den denkmalrechtlichen Ensemblebegriff so zu verengen, dass die baulichen Anlagen, die ein Ensemble bilden sollen, verbindende, einheitsstiftende Merkmale hinsichtlich der Bauform oder bestimmter Gestaltungselemente aufweisen müssen (so aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.5.2012, OVG 2 S 13.12, juris Rn. 15; Urt. v. 8.11.2006, BauR 2007, 694, 695).
  • OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14

    "Verfügungsberechtigter" über ein Denkmal

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 39 Abs. 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.11.2014, 2 Bs 217/14).
  • OVG Hamburg, 15.02.2016 - 3 Bs 239/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine denkmalschutzrechtliche Einstellungs- und

    Für den "Beginn" einer Maßnahme i.S.v. § 13 Abs. 2 Satz 1 DSchG ist es ausreichend, dass der Beginn einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Maßnahme unmittelbar bevorsteht (wie schon OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, NordÖR 2015, 129).

    Um einen effektiven Denkmalschutz zu erreichen, ist es insoweit ausreichend, dass der Beginn einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Maßnahme unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 7).

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15

    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung

    Für den denkmalrechtlichen Ensemblebegriff i.S.d. § 4 Abs. 2 DSchG ist aber bereits klargestellt worden, dass die für ihn maßgebliche Bezogenheit von mehreren baulichen Anlagen aufeinander sich auch aus ihrer Entstehungsgeschichte ableiten kann, was sich aus der geschichtlichen Bedeutung, die ein übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit ist, unmittelbar ergibt (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, NordÖR 2015, 129, 131, juris Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14

    Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen;

    Maßnahmen auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Satz 1 DSchG wegen Fehlens einer Genehmigung können daher auch dann angeordnet werden, wenn ein Denkmal noch nicht in die Denkmalliste eingetragen worden ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

    Dabei umfasst der Ensemblebegriff nicht nur solche Sachmehrheiten, die in ihrer Erscheinung aufeinander bezogen sind, sondern zum Beispiel auch solche, die durch einen funktionellen Zusammenhang oder eine einheitliche Planung und Errichtung gekennzeichnet sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2018, 3 Bs 39/18, BauR 2018, 1391, juris Rn. 16; Urt. v. 3.5.2017, 3 Bf 98/15, NordÖR 2017, 499, juris Rn. 78; Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 10; Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 64 f.).
  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Ihre gegenteilige Rechtsansicht stützt die Antragstellerin zum einen auf den Umstand, dass ihr Wohngebäude zusammen mit dem noch vorhandenen Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück der Beigeladenen ein Ensemble i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 DSchG bildet (siehe dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, NordÖR 2015, 129, 131, der die beiden streitbefangenen Objekte betrifft) und dass das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347, 350 ff.) aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals, dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise durch ein Vorhaben in der Umgebung erheblich beeinträchtigt wird, jedenfalls gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung des Vorhabens anzufechten.
  • OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15

    Eigenschaft einer Kirche als Denkmal; Anspruch auf Auskunft über die Einschätzung

    Dabei umfasst der Ensemblebegriff nicht nur solche Sachmehrheiten, die in ihrer Erscheinung aufeinander bezogen sind, sondern z.B. auch solche, die durch einen funktionellen Zusammenhang oder eine einheitliche Planung und Errichtung gekennzeichnet sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.5.2007, 2 Bf 298/02, NordÖR 2007, 498, juris Rn. 64 f.; Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, NordÖR 2015, 129, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 20.02.2020 - 13 K 195.18

    Siedlung Luisenhof bleibt Denkmal

    Voraussetzung ist, dass die Einzelobjekte einander zugeordnet sind und sich aus ihrem spezifischen Zusammenhang der Wert des Ganzen erschließt (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 2 Bs 214/14 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die durch verschiedene Baudenkmäler und Siedlungen gebildete Mehrheit von baulichen Anlagen im historischen Dorfkern von Reinickendorf ist eine historisch gewachsene Einheit mit einem sich daraus ergebenen gesteigerten Zeugniswert historischer und städtebaulicher Art. Die baulichen Anlagen belegen zusammen betrachtet anschaulich den Umbau des bäuerlichen zum städtischen Dorf und Industrievorort und vermitteln damit eine geschichtliche Botschaft, welche die einzelnen Gebäude für sich betrachtet nicht zu tragen vermögen und die daher als übergreifende Komponente oder Idee die Teile des Ensembles zu einer Anlagenmehrheit mit einem "übersummativen" Aussagewert verklammert (vgl. zur Eignung einer geschichtlichen Botschaft als einheitsstiftendem Merkmal auch OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 2 Bs 214/14 - juris Rn. 11 und VG Berlin, Urteil vom 18. Mai 2017 - 19 K 149.15 - amtl. Abdruck Seite 14).

  • VG Hamburg, 07.05.2015 - 7 K 2845/14

    Feststellung, dass ein Vorhaben mangels wesentlicher Beeinträchtigung eines

    Denn in diesem Fall wäre es allseits nachteilig, insbesondere für den Bauherrn auch mit weiteren Kosten verbunden, wenn die zuständige Behörde zunächst den Baubeginn abwarten müsste und erst im Anschluss die Einstellung anordnen dürfte (vgl. bereits VG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2014, 7 E 2051/14, BA S. 3f sowie OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, juris Rn. 7).
  • VG Hamburg, 28.10.2022 - 6 K 3267/22

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass es sich bei einem Arbeitsamtsgebäude

    "Träger der geschichtlichen Botschaft" des Ensembles ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, 2 Bs 214/14, juris, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44359
OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    "Verfügungsberechtigter" über ein Denkmal

  • Wolters Kluwer

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Öffentliches Recht

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Verfügungsberechtigte

  • rechtsportal.de

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • rechtsportal.de

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter können keine Eintragung in die Denkmalliste verlangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mieter - und der Denkmalschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Mieter einer Immobilie auf Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Mieter einer Immobilie auf Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 326
  • ZMR 2016, 410
  • BauR 2015, 1016
  • ZfBR 2015, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14
    Ohne einen solchen Anspruch gilt weiterhin, dass das Denkmalschutzrecht zunächst ausschließlich öffentlichen Interessen dient (BVerwG, Urt. v. 21.4.2008, BVerwGE 133, 347, 352 ff.).

    Es ist jeweils die Konsequenz aus den dem Denkmaleigentümer auferlegten Verpflichtungen als Ausfluss der Sozialbindung seines Eigentumsrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2008, a.a.O., S. 352 ff.; Wurster/Hartleb, a.a.O., Rn. 177 - 179; Kallweit, Drittschutz aus dem Denkmalschutz, 2013, S. 195 f.).

  • OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14

    Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal

    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 39 Abs. 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.11.2014, 2 Bs 217/14).
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